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Beschluss zur Durchführung Vorbereitender Untersuchungen für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Städtle“ in Wiesensteig
icon.crdate05.06.2026
Der Gemeinderat der Stadt Wiesensteig hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 gemäß § 141 Absatz 3 BauGB den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für
Der Gemeinderat der Stadt Wiesensteig hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 gemäß § 141 Absatz 3 BauGB den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für das zukünftige Erneuerungsgebiet „Städtle“ in Wiesensteig beschlossen.
Für die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist der abgebildete Lageplan der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vom Februar 2026 maßgeblich.
Zweck der Vorbereitenden Untersuchungen
Im Rahmen dieser Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden.
Auf der Basis der Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen schließlich Vorstellungen zur städtebaulichen Erneuerung des zukünftigen Sanierungsgebietes entwickelt und erörtert werden.
Auskunftspflicht
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind nach § 138 BauGB verpflichtet, der Stadt Wiesensteig oder ihren Beauftragten Auskünfte über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Untersuchungsgebietes oder zur Vorbereitung der Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Sie haben nach § 209 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen zu treffenden Maßnahmen (z. B. Vermessung, Boden- und Grundwasseruntersuchungen etc.) Grundstücke betreten. Die Absicht, solche Arbeiten durchzuführen, ist vorher bekannt zu geben.
Die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen erhobenen Daten dürfen nur zum Zwecke der Sanierung verwendet werden und unterliegen dem Datenschutz.
Durchführung und Information
Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen erfolgt unter Federführung der Stadt Wiesensteig durch die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Auskünfte zu Ablauf und Durchführung der Untersuchungen erteilt:
die Stadt Wiesensteig, Hauptstraße 25, 73349 Wiesensteig,
Bürgermeisterin Anette Kölle: Telefon 07335 96 20 - 0
oder
Hauptamtsleiterin Marion Allgaier: Telefon 07335 9620 - 26
oder
die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, Herzogstraße 6A, 70176 Stuttgart
Herr Steffen Moninger: Telefon 0711 6677-3219
Der Lageplan mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes kann im Rathaus der Stadt Wiesensteig, Hauptstraße 25, 73349 Wiesensteig
zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch sowie Freitag 08:30 – 12:00 und Montagnachmittag 14:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Wiesensteig, den 27. Mai 2026
Gez.
Anette Kölle
Bürgermeisterin


