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Bundestagswahl 23.02.2025
icon.crdate10.01.2025
Hier können Sie Briefwahl beantragen.
Bundestagswahl 23. Februar 2025
Sehr geehrte Wahlberechtigte,
die Stadtverwaltung wird ab Ende der zweiten Kalenderwoche die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 erhalten und hiernach direkt mit der Zustellung an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger beginnen. Grundsätzlich ist ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich.
Aufgrund des sehr eng getakteten Zeitfensters bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl werden die amtlichen Stimmzettel jedoch nach derzeitigem Stand erst zwei Wochen vor dem Wahltag an das Bürgermeisteramt zugestellt. Auch bei bereits direkt nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellten Briefwahlanträgen können diese erst ab der Zustellung der amtlichen Stimmzettel abschließend bearbeitet werden. Mit der Auslieferung durch unsere Amtsbotin kann daher frühestens ab 10.02.2025 begonnen werden.
Wir bitten Sie, diesen Umstand bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen zu beachten.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht im Wahllokal wählen möchte, bzw. verhindert ist, das Wahllokal aufzusuchen, benötigt einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Hier können Sie Briefwahl beantragen.
Die Briefwahl können Sie auch durch Ausfüllen der Wahlbenachrichtigung beantragen. Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit den Mitarbeiterinnen unseres Bürgerbüros in Verbindung setzen, Tel. 07335/9620-0.
Wichtig:
Falls Sie Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen, so muss hierzu eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.