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Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.
Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer und den Voraussetzungen finden Sie unter "Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR - beantragen".
die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Für die Verlängerung müssen Sie die Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen:
Zusätzlich dürfen Sie
Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich beantragen.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße
6
73033
Göppingen
Telefon: 07161/202-0
Fax: 07161/202-440
lra(@)landkreis-goeppingen.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag 8.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 7.30 – 12.00 und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.00 und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr
Gesundheitsamt - Besondere Öffnungszeiten bei der AIDS-Beratung mit Blutentnahme:
Dienstag 08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 15.15 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.15 Uhr
Kreismedienzentrum
Montag und Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 09.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.02.2015 freigegeben.