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Sie
Unter bestimmten Bedingungen müssen Sie eine Betriebsbeauftragte für Abfälle oder einen Betriebsbeauftragten für Abfälle (Abfallbeauftragte) bestellen. Sie können auch mehrere Personen als Abfallbeauftragte bestellen. Für welche Anlagen Sie tatsächlich Abfallbeauftragte bestellen müssen, erfahren Sie in der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall.
Zu den Aufgaben von Abfallbeauftragten gehören unter anderem:
Sie müssen Ihre Abfallbeauftragte oder Ihren Abfallbeauftragten bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützen. Dafür müssen Sie ihr oder ihm
Als Abfallbeauftragte dürfen Sie nur Mitarbeitende einsetzen, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Als Nachweis der Fachkunde gelten
keine
Zunächst müssen Sie den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung einer oder eines Abfallbeauftragten und die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben informieren.
Sie müssen die Abfallbeauftragte oder den Abfallbeauftragten schriftlich bestellen und das der zuständigen Behörde anzeigen. In der Bestellung müssen Sie die Aufgaben des Abfallbeauftragten genau beschreiben.
Mögliche Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung von Abfallbeauftragten müssen Sie der zuständigen Behörde ebenfalls mitteilen.
Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Abfallbeauftragten regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.
keine
Bestellung, Mitteilung von Änderungen oder Abberufung: möglichst schnell
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie dafür verantwortlich, dass die Abfallbeauftragten ihre Vorschläge und Hinweise direkt bei der entscheidenden Stelle vortragen können. Dafür müssen sie in das Umweltmanagement Ihres Unternehmens eingebunden sein.
Die zuständige Stelle kann in Einzelfällen die Aufgaben der Abfallbeauftragten näher regeln, erweitern oder einschränken, wenn dadurch die ordnungsgemäße Selbstüberwachung nicht beeinträchtigt wird.
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße
6
73033
Göppingen
Telefon: 07161/202-0
Fax: 07161/202-440
lra(@)landkreis-goeppingen.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag 8.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 7.30 – 12.00 und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.00 und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr
Gesundheitsamt - Besondere Öffnungszeiten bei der AIDS-Beratung mit Blutentnahme:
Dienstag 08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 15.15 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.15 Uhr
Kreismedienzentrum
Montag und Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 09.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße
21
70565
Stuttgart
Telefon: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
poststelle(@)rps.bwl.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Freitag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.01.2018 freigegeben.